Umsatzsteuer im Onlinehandel 2026: OSS-Verfahren einfach erklärt
Wer online verkauft, hat es schnell mit mehreren Ländern und Steuersätzen zu tun. Die gute Nachricht: Mit dem One-Stop-Shop (OSS) musst du dich nicht in jedem EU-Land einzeln registrieren. Die schlechte: Viele Händler übersehen die Schwellenwerte – und das wird teuer.
Die 10.000-€-Schwelle: Ab hier gilt das Bestimmungsland
Verkaufst du an Privatkunden im EU-Ausland, gilt bis 10.000 € Jahresumsatz (EU-weit, alle Länder zusammen) die deutsche Umsatzsteuer. Darüber musst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Empfängerlandes berechnen – also z. B. 21 % für Niederlande, 20 % für Österreich. Wichtig: Die Schwelle gilt für alle EU-Fernverkäufe zusammen, nicht pro Land.

