Gehalt oder Gewinnausschüttung? Steueroptimierung für GmbH-Geschäftsführer 2026
Als Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidest du selbst, wie du dein Geld aus der GmbH holst. Die drei Wege – Gehalt, Ausschüttung, Thesaurierung – werden völlig unterschiedlich besteuert. Wer die Stellschrauben kennt, optimiert seine Gesamtsteuerlast erheblich.
Weg 1: Das Geschäftsführergehalt
Dein Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und senkt deren Gewinn – es unterliegt aber deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 % plus ggf. Kirchensteuer). Vorteil: keine Körperschaft- und Gewerbesteuer auf diesen Betrag, und als GmbH-Geschäftsführer bist du in der Regel sozialversicherungsfrei (bei beherrschender Stellung). Wichtig: Das Gehalt muss fremdüblich sein – überhöhte Gehälter wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung.

