Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was Freelancer 2026 absetzen können
1.260 Euro pauschal oder die tatsächlichen Kosten? Die Regeln haben sich geändert – und für viele Selbstständige ist die Pauschale plötzlich die schlechtere Wahl. Der Vergleich mit Rechenbeispiel.
Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was Freelancer 2026 absetzen können
Seit der Neuregelung gibt es für die Arbeit zu Hause zwei Wege – und die Wahl fällt seltener eindeutig aus, als die meisten denken. Wer nur die Pauschale ansetzt, weil sie einfacher ist, verschenkt bei einer eigenen Wohnung oft mehrere hundert Euro im Jahr.
Die drei Fälle, die du unterscheiden musst
Fall 1: Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit. Dann kannst du wählen: entweder die tatsächlichen Kosten in voller Höhe oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Die Pauschale ist hier ein Wahlrecht, keine Deckelung.
Fall 2: Du hast ein häusliches Arbeitszimmer, aber es ist nicht der Mittelpunkt. Seit 2023 ist der Abzug der tatsächlichen Kosten in diesem Fall gestrichen. Es bleibt die Tagespauschale.
Fall 3: Du hast kein separates Arbeitszimmer. Dann greift die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr – also für 210 Tage.
Für die meisten IT-Freelancer, Berater und Entwickler, die überwiegend von zu Hause arbeiten, ist Fall 1 einschlägig. Und genau dort lohnt das Rechnen.
Was "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit" bedeutet
Entscheidend ist der qualitative Schwerpunkt, nicht die reine Zeit. Ein Entwickler, der zu 80 Prozent zu Hause programmiert und gelegentlich zum Kunden fährt, hat den Mittelpunkt zu Hause. Ein IT-Berater, der die eigentliche Wertschöpfung beim Kunden vor Ort erbringt und zu Hause nur nacharbeitet, in der Regel nicht.
Bei mehreren Tätigkeiten ist auf die Gesamttätigkeit abzustellen. Und: Kommt es zur Diskussion, hilft eine einfache Dokumentation – Kalender, Projektübersicht, Kundenaufträge mit Leistungsort.
Die formalen Anforderungen an das Arbeitszimmer
Das Zimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, büromäßig ausgestattet und nahezu ausschließlich betrieblich genutzt. Eine private Mitbenutzung von mehr als etwa 10 Prozent kippt den Abzug komplett.
Nicht anerkannt werden deshalb: die Arbeitsecke im Wohnzimmer, das Durchgangszimmer, das Gästezimmer mit Schreibtisch und der Raum mit Sofa, Fernseher und Kleiderschrank. Der Bundesfinanzhof ist hier streng, eine Aufteilung nach Flächenanteil ist nicht zulässig.
Was zu den tatsächlichen Kosten zählt
Anteilig nach dem Flächenverhältnis des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche: Miete oder Gebäude-AfA, Nebenkosten, Heizung, Strom, Wasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schuldzinsen bei Eigentum, Reinigung, Renovierung des gesamten Hauses.
In voller Höhe: Renovierung des Arbeitszimmers selbst, Tapete, Bodenbelag, Lampen, Vorhänge, Einbauschrank für Akten.
Die Rechnung, die den Unterschied macht
Beispiel: 100 Quadratmeter Wohnung, 15 Quadratmeter Arbeitszimmer, also 15 Prozent. Kaltmiete 1.100 Euro, Nebenkosten 250 Euro, Strom 90 Euro – zusammen 1.440 Euro monatlich, 17.280 Euro im Jahr.
15 Prozent davon: 2.592 Euro. Gegenüber der Pauschale von 1.260 Euro ein Mehrabzug von 1.332 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das rund 560 Euro weniger Steuer – jedes Jahr.
Bei einer günstigen Wohnung auf dem Land kann es umgekehrt sein: 600 Euro warm, 12 Prozent Anteil, macht 864 Euro. Dann ist die Pauschale besser und spart dir zusätzlich die Belegsammlerei.
Arbeitsmittel sind nie betroffen
Ein häufiger Irrtum: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Software, Fachliteratur und Telefonkosten sind Arbeitsmittel und unabhängig von der Arbeitszimmer-Regelung abziehbar. Auch wer nur die Tagespauschale nutzt, setzt sie zusätzlich ab. Bis 800 Euro netto sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut, darüber über die Nutzungsdauer.
Die Falle bei Wohneigentum
Wer ein Arbeitszimmer im selbstgenutzten Eigenheim absetzt, sollte einen Punkt kennen: Der betrieblich genutzte Gebäudeteil kann notwendiges Betriebsvermögen werden, wenn er mehr als 20 Prozent des Gebäudewerts oder mehr als 20.500 Euro Wert ausmacht. Bei Verkauf oder Aufgabe der Tätigkeit wären die stillen Reserven dann zu versteuern.
Bei einem typischen 15-Quadratmeter-Zimmer wird die Grenze meist überschritten – rechne das vor dem ersten Ansatz durch. In vielen Fällen ist der jährliche Vorteil den späteren Entnahmegewinn wert, in manchen nicht.
Was du tun solltest
Rechne beide Varianten einmal für ein volles Jahr durch. Fotografiere dein Arbeitszimmer und lege einen Grundriss mit Flächenangaben zur Steuerakte. Sammle die Nebenkostenabrechnung. Und prüfe bei Eigentum, ob der Betriebsvermögens-Effekt greift.
Das Wahlrecht kannst du jedes Jahr neu ausüben – die Entscheidung ist also nicht in Stein gemeißelt.