Amazon FBA und Umsatzsteuer: Lagerland-Registrierungen richtig handhaben
FBA nimmt dir die Logistik ab – und legt dir dafür ein umsatzsteuerliches Problem in den Karton, das viele Händler erst bemerken, wenn ein ausländisches Finanzamt schreibt. Der Kern: Deine Ware bewegt sich, ohne dass du es entscheidest.
Warum OSS das Problem nicht löst
Das One-Stop-Shop-Verfahren ist eine große Erleichterung: Fernverkäufe an Privatkunden in der EU meldest du zentral über das BZSt, ohne dich in jedem Zielland registrieren zu müssen. Aber OSS deckt nur Lieferungen an Endkunden ab.
Was OSS nicht abdeckt, ist das : Wenn Amazon deine Ware aus dem deutschen Lager in ein Lager in Polen, Tschechien, Frankreich, Italien oder Spanien umlagert, ist das umsatzsteuerlich eine Lieferung an dich selbst – ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Umsatz in Deutschland und ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb im Ziel-Land.

